In meiner Praxis behandle ich Kinder und Jugendliche zwischen dem 5. und 21. Lebensjahr bei psychischen Problemen. Wann ist diese Hilfe ratsam? Wenn Deine/ Ihre Probleme nicht mehr alleine oder mit Hilfe anderer gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und dadurch die Aktivitäten des Lebens erschwert werden.
LEISTUNGSANGEBOT

Psychotherapeutische
Sprechstunde

Akutbehandlung

Einzeltherapie/ Gruppentherapie

Bezugspersonengespräche
„Eine Therapie bei mir erfolgt über das persönliche Gespräch, welches durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Bei Bedarf kann eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Pädagogen, Kliniken und Einrichtungen stattfinden.“
ANLASS FÜR EIN GESPRÄCH KÖNNTE SEIN...
- Ein- und Durchschlafstörungen
- vielfältige Ängste
- Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
- Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
- übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
- Traumatische Erlebnisse
- Somatoforme Beschwerden (körperliche Beschwerden ohne organischen Befund)
- Zwangserkrankungen (zwanghafte Gedanken- und/ oder -Handlungen), Tics
- ADHS (Unaufmerksamkeit/ Ablenkbarkeit, Hyperaktivität und Impulsivität)
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
- Schulabsentismus (Verweigerung in die Schule zu gehen)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
- selbstverletzendes Verhalten
- vielfältige Ängste
- Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
- Niedergeschlagenheit und Hoffnungslosigkeit
- übermäßiger Rückzug, Kontakt- und Beziehungsprobleme
- Traumatische Erlebnisse
- Somatoforme Beschwerden (körperliche Beschwerden ohne organischen Befund)
- Zwangserkrankungen (zwanghafte Gedanken- und/ oder -Handlungen), Tics
- ADHS (Unaufmerksamkeit/ Ablenkbarkeit, Hyperaktivität und Impulsivität)
- Konzentrations-, Lern- und Arbeitsstörungen
- auffallend aggressives, verweigerndes und oppositionelles Verhalten
- Schulabsentismus (Verweigerung in die Schule zu gehen)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas)
- selbstverletzendes Verhalten

Dipl. Soz. Päd (FH)
Jürgen Fenk
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (VT)
Mein Name ist Jürgen Fenk und ich habe die Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 2019 eröffnet. Seit 2003 arbeite ich als Diplom-Sozialpädagoge (FH) am Zentrum für Kinder und Jugendliche Altötting. Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich über das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) zum Beispiel die Schülerinnen und Schüler der Ganztages-Intensivklasse Neuötting betreut. Von 2007 – 2009 habe ich eine Ausbildung zum Therapeuten für Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen (Dyslexietherapeut nach dem Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie) absolviert. Von 2011 bis 2017 absolvierte ich die Ausbildung zum approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Verhaltenstherapie) bei der Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM). Neben meiner Praxistätigkeit arbeite ich noch in der Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie am Zentrum für Kinder und Jugendliche Altötting.
MITGLIED
Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK)
Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV)
MITGLIED
Psychotherapeutenkammer Bayern (PTK)
Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV)
PRINZIPIEN DER
VERHALTENSTHERAPIE
Die Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen ist problemorientiert, d. h. die Behandlung setzt am aktuellen Problemverhalten an. Hierzu werden hypothetisch prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen des Problemverhaltens analysiert. Zudem ist sie zielorientiert. Dabei werden mit dem Kind bzw. dem Jugendlichen und seinen Eltern die Therapieziele festgelegt. Des Weiteren ist die Verhaltenstherapie handlungsorientiert. Dies erfordert beispielsweise neben der Änderung von Einstellung und automatischen Gedanken das aktive Einüben des neuen Verhaltens und somit die praktische Anwendung der gewonnenen Einsichten. Die Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen ist nicht auf das therapeutische Setting begrenzt. Dies bedeutet die Therapie in konkrete soziale Situation (Schule, Zuhause) zu übertragen. Dabei können wichtige Personen wie beispielsweise Eltern, Lehrer in die Therapie mit einbezogen werden. Ein wichtiges Prinzip ist die Transparenz und der Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. Alle Beteiligten werden hierzu altersentsprechend über die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des Problemverhaltens informiert. Zudem stellt der Therapeut alle wichtigen Informationen über das betreffende Krankheitsbild sowie die verwendeten Verfahren zur Verfügung. (Esser Günter: Klinische Psychologie und Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen)
KOSTEN
DER BEHANDLUNG
Gesetzlich Versicherte:
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von diesen in Form eines Antragsverfahrens in der Regel übernommen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen gerne behilflich.
Private Versicherungen und Beihilfe: Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei privat Versicherten auch übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Selbstzahler- Kinder und Jugendliche: Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Patient die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen möchte oder muss. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Private Versicherungen und Beihilfe: Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei privat Versicherten auch übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Mein Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Selbstzahler- Kinder und Jugendliche: Es gibt unterschiedliche Gründe, warum ein Patient die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen möchte oder muss. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
Wie kann ich Ihnen helfen?
Dipl. Soz. Päd.
Jürgen Fenk
Feuerhausgasse 1
84307 Eggenfelden
Jürgen Fenk
Feuerhausgasse 1
84307 Eggenfelden
Sprechzeiten mit Termin
Montag 9– 17 Uhr
Mittwoch 10– 16 Uhr
Donnerstag 9 - 18 Uhr
Freitag 8 – 16 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 9:10 - 10:00 Uhr
Freitag 8:10 - 9:00 Uhr
Montag 9:10 - 10:00 Uhr
Freitag 8:10 - 9:00 Uhr
Tel: 08721-1270702
Fax: 08721-1270704
Fax: 08721-1270704